Neubesetzung Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0248 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Schriftführung innerhalb des Gremiums. Grundlage für die Erstellung von Niederschriften über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser Regelung müssen die Niederschriften sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin bzw. einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Aufgrund organisatorischer Gründe wird ein Wechsel in der bisherigen Besetzung der Schriftführung vorgeschlagen. Die bisherige Schriftführerin sowie die stellvertretende Schriftführerin sollen durch neue Personen ersetzt werden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, eine neue Schriftführerin sowie eine neue stellvertretende Schriftführerin für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.
Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Auch klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Entscheidung über die Neubesetzung ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25. August 2020 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 135 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 203107100254