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Beschlussvorlage

Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für 2020 -

20/0059 29.01.2020 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Werbegemeinschaft Gladbeck e.V. hat beantragt, für das Jahr 2020 drei Sonntage als verkaufsoffene Tage festzulegen. Die beantragten Termine sind der 5. April (Ostermarkt), der 6. September (Appeltatenfest) sowie der 6. Dezember (Nikolausmarkt). In allen drei Fällen soll die Öffnung der Verkaufsstellen im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr erfolgen.

Die Verwaltung begründet den Antrag mit einem öffentlichen Interesse gemäß dem Ladenöffnungsgesetz NRW. Die Veranstaltungen finden in räumlicher Nähe zum jeweiligen Festgebiet statt. Während die IHK Nord Westfalen, der Handelsverband NRW, die Handwerkskammer Münster sowie die Gewerkschaft ver.di Region Mittleres Ruhrgebiet Stellungnahmen abgegeben haben, liegt von der katholischen Kirche keine Rückmeldung vor. Die evangelischen Kirchen äußerten sich im Vorfeld nicht gegen die Fortführung der bisherigen Praxis. Einzig die Gewerkschaft ver.di sprach sich gegen die geplanten Öffnungen aus.

Die Vorlage weist darauf hin, dass die Veranstaltungen wie der Ostermarkt, das Appeltatenfest und der Nikolausmarkt etabliert sind und jeweils erhebliche Besucherströme anziehen. Die räumliche Begrenzung der Ladenöffnungen auf das unmittelbare Umfeld der Feste soll die Wahrung der Sonntagsruhe in angrenzenden Bereichen sicherstellen. Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2020 zu beschließen.

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