Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für 2020 -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0059 behandelt den Erlass einer Verordnung nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW, um für das Jahr 2020 verkaufsoffene Sonntage in Gladbeck zu ermöglichen. Der Antrag geht von der Werbegemeinschaft Gladbeck e.V. aus. Ziel ist die Öffnung von Verkaufsstellen jeweils im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr an drei spezifischen Terminen. Konkret werden der Ostermarkt am 5. April 2020, das Appeltatenfest am 6. September 2020 sowie der Nikolausmarkt am 6. Dezember 2020 angefragt. Als Begründung für die Terminauswahl werden etablierte Veranstaltungen mit historischem Bezug und hohen Besucherzahlen angeführt.
Im Rahmen des Verfahrens fand eine Anhörung der Verbände und Kirchen statt. Einzig die Gewerkschaft ver.di äußerte sich gegen die Öffnung der Verkaufsstellen. Laut der Vorlage ergeben sich aus der Umsetzung der Verordnung keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen für die Stadt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der beigefügten Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2020 vor. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Rat.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202901100058
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200207090030-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200205112753-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20200205112753-2
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20200205112801
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20200205112808
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