Bilanz des Kinder- und Jugendförderplans 2015 - 2020 - Ausblick auf den neuen Plan 2021 - 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 20/0239 des Amtes für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über die Bilanz des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2015 bis 2020 sowie über den aktuellen Stand der Planung für den folgenden Zeitraum von 2021 bis 2025.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen dazu verpflichtet, für jede Wahlperiode des Rates einen Kinder- und Jugendförderplan zu beschließen. Der vorliegende Plan dient als Rahmenkonzept für öffentliche sowie freie Träger der Jugendförderung. Der Entwurf für diesen Plan entstand in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft „Jugend“. Während der Plan die Rahmenbedingungen vorgibt, liegt die konkrete Ausführung der einrichtungsbezogenen Konzepte in der Trägerautonomie der jeweiligen Träger.
Mit der vorliegenden Vorlage berichtet die Verwaltung über die Umsetzung des Förderplans 2015–2020 und gibt einen Ausblick auf die Erstellung des neuen Plans für die Jahre 2021 bis 2025. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diese Mitteilung vorgesehen.
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