Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW 'Verkaufsoffener Sonntag am 06. September 2020 in der Gladbecker Innenstadt'
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 20/0335 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für einen verkaufsoffenen Sonntag in der Gladbecker Innenstadt am 6. September 2020 beantragt. Der geplante Zeitraum für die Ladenöffnung ist von 13:00 bis 18:00 Uhr festgesetzt. Die Entscheidung wurde bereits am 27. August 2020 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen, da die nächste reguläre Ratssitzung erst am 10. September 2020 stattfindet und somit nach dem vorgesehenen Termin liegt.
Die Begründung für die Dringlichkeit und die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags stützt sich auf die rechtlichen Möglichkeiten nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW. Da aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote, die bis zum 31. Oktober 2020 galten, vorherige Termine nicht stattfinden konnten, soll durch die Maßnahme der lokale Einzelhandel gestärkt und Einnahmeverluste kompensiert werden. Als wirtschaftliche Grundlage werden die Existenzsorgen von 40 Prozent der Händler in Nordrhein-Westfalen sowie prognostizierte bundesweite Umsatzausfälle angeführt. Die Regelung betrifft ausschließlich Verkaufsstellen innerhalb der Gladbecker Innenstadt. Die Entscheidung über ordnungsbehördliche Verordnungen zur Ladenöffnung obliegt gemäß der Gemeindeordnung NRW dem Rat. Es werden keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen der Vorlage ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202708100341
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200827145632-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200828085248-0
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