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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW 'Verkaufsoffener Sonntag am 06. September 2020 in der Gladbecker Innenstadt'

20/0335 27.08.2020 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 6. September 2020 in der Gladbecker Innenstadt vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Bestätigung einer bereits getroffenen Entscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds, um die Planungssicherheit für den lokalen Einzelhandel zu gewährleisten.

Die Grundlage für die Öffnung bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches die Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Ein öffentliches Interesse liegt laut Vorlage vor, wenn die Öffnung mit Veranstaltungen verknüpft ist. Da geplante Termine im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten, soll der Termin im September als Kompensation dienen. Die Verwaltung verweist dabei auf einen Erlass des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, der die Auswirkungen der Pandemie als Begründung für ein öffentliches Interesse zulässt.

Die Verwaltung führt aus, dass die Innenstadt als Handelszentrum von der Frequenz der Passanten abhängig ist. Durch die pandemiebedingten Einschränkungen und die zeitweisen Schließungen der Geschäfte seien erhebliche Einnahmeverluste entstanden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten und die wirtschaftliche Stabilität der Einzelhandelsbetriebe zu unterstützen. Die Einhaltung der geltenden Corona-Schutzverordnungen wird durch die Verwaltung sichergestellt. Die Entscheidung betrifft ausschließlich die Gladbecker Innenstadt; für andere Stadtteile liegen keine entsprechenden Anträge vor.

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