Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Errichtung einer 3-Gruppen-Kindertagesstätte an der Berliner Straße - Planungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0140 des Amts für Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Errichtung einer 3-Gruppen-Kindertagesstätte an der Berliner Straße. Der Jugendhilfeausschuss hatte in vorangegangenen Sitzungen die Notwendigkeit eines Ausbaus der Kindertagesstätten-Plätze festgestellt, wobei die Erstellung der Einrichtung an der Berliner Straße als Teil eines beschlossenen Ausbauprogramms vorgesehen ist.
Ursprünglich war geplant, die entsprechenden Planungen in der Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 19. März 2020 vorzustellen und zu beschließen. Aufgrund der durch die Corona-Krise bedingten Einschränkungen wurde diese Sitzung jedoch ersatzlos abgesagt. Um eine Verschiebung des Projektstarts und der damit verbundenen Fertigstellung der Kindertagesstätte zu vermeiden, wurde am 26. März 2020 eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW durch den Bürgermeister und den Ausschussvorsitzenden getroffen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, diese bereits im Wege der Dringlichkeit getroffene Entscheidung nun formell zu genehmigen, sodass die dargestellte Planung als beschlossen gilt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden in einer separaten Vorlage referenziert.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202704100143
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200518100038-0
Ort
📍 Berliner Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Berliner Straße.