Bestellung einer Schriftführerin sowie eines stellv. Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0464 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Bestellung einer Schriftführung für den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr vor. Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorgeschrieben. Diese Protokolle müssen sowohl vom Vorsitzenden des Ausschusses als auch von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet werden.
Der vorliegende Entwurf schlägt vor, eine Person als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses zu bestellen. Mit der Umsetzung der Bestellung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen. Die Entscheidung über die vorgeschlagene Besetzung steht zur Beratung im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr an.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 131 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202611100471