Anregung gem. § 24 GO NRW - Zukunft der Sportanlage des SV Zweckel -
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck ein Antrag vorgelegt, die Umzugsplanung des SV Zweckel nach Scholven zurückzustellen. Ziel der Anregung ist es, die Planung bis zum Abschluss rechtlicher und technischer Prüfungen für eine Alternative zu pausieren, die den Erhalt der bisherigen Sportanlage an der Dorstener Straße und deren Fortführung der Nutzung vorsieht.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass aufgrund bestehender Lärmschutzprobleme an der Sportanlage an der Dorstener Straße bereits im Jahr 2016 Entwicklungsperspektiven für den Verein ausgearbeitet wurden. Ein Moderationsprozess, an dem die Verwaltung, die Sportpolitik, der Stadtsportverband sowie Experten beteiligt waren, kam zu dem Ergebnis, dass eine Weiterentwicklung des Standorts an der Dorstener Straße aufgrund der Lärmschutzlage nicht zielführend sei. In der Folge konzentrierte sich eine Arbeitsgruppe auf das interkommunale Projekt an der Baulandstraße in Gelsenkirchen-Scholven.
Die Stadtverwaltung sowie die Vertreter des SV Zweckel sehen die Voraussetzungen für eine moderne Sportanlage an der Baulandstraße als gegeben an. Aktuell laufen Gespräche mit der Stadt Gelsenkirchen zur Prüfung einer gemeinsamen Nutzung der Anlage durch den SV Zweckel und den SV Hansa Scholven. Der Entwurf des Beschlusses sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Anregung zur Rückstellung der Umzugsplanung zurückzuweisen.
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