Anregungen gem. § 24 GO NRW - Situation Hochhaus Steinstr. 72 -
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Beschlussvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss werden Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung behandelt, die sich auf die Situation im Hochhaus in der Steinstraße 72 beziehen. Die eingereichten Anträge fordern Maßnahmen der Stadtverwaltung und des Schulamtes zur Sicherstellung der Schulpflicht, die Einhaltung der Bauordnung und Brandschutzauflagen sowie die Kontrolle der Hausverwaltung und der Eigentümer. Zudem werden Maßnahmen gegen Lärmbelästigung, Vermüllung und illegale Fahrzeugaktivitäten gefordert.
Die Verwaltung nimmt zu den Punkten Stellung und weist darauf hin, dass die Immobilie bereits intensiv durch verschiedene Fachämter kontrolliert wird. Bezüglich der Schulpflicht berichtet die Verwaltung, dass bei den 53 in den letzten vier Jahren gemeldeten Kindern aus dem Ausland keine Auffälligkeiten vorlagen und alle Kinder in Schulen aufgenommen wurden. Im Bereich des Brandschutzes wird festgehalten, dass das Gebäude über sichere Rettungswege verfügt und eine vorzeitige Brandverhütungsschau im Dezember 2019 bereits alle Mängel erfolgreich beseitigt hat.
Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten führt die Verwaltung aus, dass der Kommunale Ordnungsdienst regelmäßig Kontrollen durchführt. Während bei Lärmbeschwerden oft keine Feststellungen möglich waren, wurden im Rahmen der Corona-Pandemie 25 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zur Müllproblematik wird auf die Zuständigkeit der Hausverwaltung verwiesen. Als präventive Maßnahme werden zudem soziale Projekte zur Integration von EU-Zuwanderern angeführt, die unter anderem durch muttersprachliche Sozialarbeiterinnen die Bewohner des Gebäudes besuchen und Beratungen durchführen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202608100335
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200827130549-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200827130602-0