Förderprogramm 'Gute Schule 2020' hier: Aufhebung eines Sperrvermerks
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Aufhebung eines Sperrvermerks im Haushalt für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Das Programm, welches vom Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der NRW.BANK aufgelegt wurde, dient der langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der Schulinfrastruktur. Die Förderung erfolgt durch die Übernahme von Zins- und Tilgungsleistungen für bereitgestellte Kredite, wobei der Stadt für das Jahr 2020 ein Kreditvolumen von rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung steht.
Im Rahmen der Vorlage sollen konkrete Maßnahmen an zwei Schulen umgesetzt werden. Am Ratsgymnasium sind eine Fassadensanierung sowie die Sanierung von Klassenräumen und der Aula vorgesehen. An der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule sind Innensanierungen und Brandschutzmaßnahmen geplant. Das Gesamtvolumen der für diese Maßnahmen vorgesehenen Mittel beläuft sich auf 981.375 Euro.
Da die entsprechende Position im Haushalt aktuell mit einem Sperrvermerk versehen ist, wird die Aufhebung dieses Sperrvermerks beim Kostenträger für Grundschulen beantragt. Damit soll die Durchführung der genannten baulichen Maßnahmen sichergestellt werden. Die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Ergebnisrechnung sind mit einem einmaligen Aufwand in Höhe von 981.375 Euro beziffert, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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