Bestellung eines Schriftführers / stellv. Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wirtschaftsförderungs- und Bauausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0460 des Dezernats V sieht die Bestellung eines Schriftführers sowie eines stellvertretenden Schriftführers für den Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss vor. Grundlage für diesen Antrag ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist. Diese Niederschriften müssen von der Ausschussvorsitzenden und einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet werden.
Der Entwurf sieht vor, eine Person als Schriftführer und eine weitere Person als stellvertretenden Schriftführer für die Erstellung der Sitzungsprotokolle zu bestimmen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit der Vorlage verbunden. Der Stadtbaurat hat den Vorschlag zur Entscheidung an den Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss für die Sitzung am 10. Dezember 2020 vorgelegt.
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