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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW 'Aussetzen der OGS-Elternbeiträge für den Monat Juli 2020'

20/0222 22.07.2020 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 20/0222 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand der Entscheidung ist die Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie von außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten in der Primar- und Sekundarstufe I für den Zeitraum vom 1. bis zum 31. Juli 2020.

Die Grundlage für diesen Beschluss ist eine am 15. Juli 2020 von der Stadtverwaltung und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung. Zuvor hatte der Haupt- und Finanzausschuss bereits am 8. Juni 2020 beschlossen, die Beiträge für den Monat Juni 2020 vollständig auszusetzen und für den Monat Juli 2020 lediglich die Hälfte der Beiträge zu erheben. Eine Empfehlung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Juli 2020 legte jedoch nahe, auf die Kostenbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 vollständig zu verzichten.

Grund für die Notwendigkeit des Beitragsverzichts ist die eingeschränkte Verfügbarkeit von räumlichen und personellen Ressourcen bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs in der Primarstufe. Da die nächste reguläre Ratssitzung erst am 10. September 2020 stattfindet, wurde die Dringlichkeitsentscheidung zur sofortigen Regelung vorgelegt. Die Vorlage führt als finanzielle Auswirkung eine einmalige Minderung der Erträge in der Ergebnisrechnung in Höhe von 35.000 Euro an.

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