Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet Sachstandsbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0303 informiert den Stadtplanungs- und Bauausschuss über den aktuellen Sachstand zum Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet (RSMR). Das Projekt soll eine Verbindung zwischen Gladbeck, Essen und Bottrop schaffen und zur Reduzierung der Verkehrsbelastung beitragen. Der geplante Trassenverlauf auf Gladbecker Stadtgebiet wurde bereits zuvor bestätigt.
Im Stadtgebiet von Gladbeck soll der erste nördliche Abschnitt auf der ehemaligen eingleisigen Zechenbahn zwischen Schultendorf und Ellinghorst als separater Zweirichtungsradweg realisiert werden. Die Strecke beginnt am Bahnübergang Talstraße in Schultendorf und mündet im Süden in die Bottroper Straße (L 511). Ergänzende Untersuchungen zur Machbarkeit haben die positive Wirtschaftlichkeit der Infrastrukturmaßnahme nachgewiesen.
Da die Zuständigkeit für die Planung des RSMR im Bereich Gladbeck bei Straßen NRW liegt, hat sich die Verwaltung mit diesem Dienstleister abgestimmt. Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Planung für den Abschnitt von der Talstraße bis zur Bottroper Straße selbst zu übernehmen. Hierzu soll eine Planungsvereinbarung mit Straßen NRW abgeschlossen werden. Die Stadt erhält für diese Planungsleistung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6 % der voraussichtlichen Baukosten, wobei die Nettobausumme für diesen Abschnitt auf etwa 4,5 Millionen Euro kalkuliert wird. Die Finanzierung der Planung wird durch diese Gegenfinanzierung sichergestellt. Im nächsten Schritt sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch eine Trassenvorprüfung geklärt werden.
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