Förderprogramm „Gute Schule 2020“ hier: Aufhebung eines Sperrvermerks
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für kommunale Finanzen sieht die Aufhebung von Sperrvermerken für bestimmte Positionen im investiven Finanzplan vor. Hintergrund ist das Förderprogramm „Gute Schule 2020“, das vom Land Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK bereitgestellt wird. Das Programm dient der langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der Schulinfrastruktur, indem Zins- und Tilgungsleistungen für bereitgestellte Kredite übernommen werden. Der Stadt Gladbeck steht im Jahr 2020 ein Kreditvolumen von rund 2,6 Millionen Euro aus diesem Programm zur Verfügung.
Durch die Aufhebung der Sperrvermerke sollen konkrete bauliche Maßnahmen umgesetzt werden. Dies betrifft die Dach- und Fenstersanierung der Sporthalle der Erich-Kästner-Realschule mit einem Volumen von 605.000 Euro sowie die Dach- und Fenstersanierung der Sporthalle Rentfort-Nord mit Kosten in Höhe von 730.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die im Beschlussentwurf genannten Auszahlungen auf 1.335.000 Euro. Die entsprechenden Kostenträger für die Realschulen und die Gesamtschule sind derzeit noch mit einem Sperrvermerk versehen, dessen Aufhebung zur Durchführung der genannten Maßnahmen erforderlich ist. Im investiven Finanzplan sind für diese Maßnahmen Einzahlungen in gleicher Höhe vorgesehen.
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