Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NW zur Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2020 hier: Überplanmäßiger Investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 090101/1177.785000 -Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0192 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung im Haushaltsjahr 2020. Diese betrifft die Buchungsstelle für Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, konkret die Maßnahme zum barrierefreien Umbau der Bushaltestelle am Bahnhof West.
Die Grundlage für die Dringlichkeitsentscheidung bildet die Notwendigkeit, den Auftrag umgehend zu erteilen, um den Baubeginn sicherzustellen. Eine vollständige Abnahme der Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen, um die Voraussetzung für eine 90-prozentige Förderung durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zu erfüllen.
Der Mehrbedarf für das Vorhaben wird auf insgesamt 120.000 Euro taxiert. Dieser Betrag ergibt sich daraus, dass die Kosten des Vergabeverfahrens die ursprüngliche Kostenschätzung übertroffen haben. Zudem ist aufgrund einer längerfristigen Erkrankung die Finanzierung einer externen Baubegleitung erforderlich. Der Beschlussentwurf sieht vor, die bereits am 13. März 2020 von der Stadtleitung und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu genehmigen und der überplanmäßigen Auszahlung zuzustimmen.
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