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Beschlussvorlage

Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3a und 3b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020

20/0191 20.05.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0191 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Bereitstellung von über- bzw. außerplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2020. Der Entwurf sieht vor, dem Haupt- und Finanzausschuss die Zustimmung zu Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu ermöglichen.

Die Vorlage spezifiziert die finanziellen Beträge in zwei Kategorien. Im Ergebnisplan, dokumentiert in der Liste 3a, sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 385.000 Euro vorgesehen. Parallel dazu umfasst der investive Finanzplan, dargestellt in der Liste 3b, außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 300.000 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Posten sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die im Dokument aufgeführten Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2020 in der genannten Gesamthöhe genehmigt werden. Weitere finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Entscheidung über diesen Entwurf war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Juni 2020 vorgesehen.

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