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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW zur Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020

20/0190 20.05.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 20/0190 dient der Genehmigung einer bereits am 23. April 2020 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Zustimmung zu erheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Konkret geht es um die Freigabe von Mitteln im Ergebnisplan, die in der sogenannten Liste 2 aufgeführt sind. Die Summe der betroffenen Aufwendungen beläuft sich auf 127.500 Euro. Die Details zu den einzelnen Positionen dieser Mittelbereitstellung sind in einer beigefügten Zusammenstellung dokumentiert.

Der Entwurf sieht vor, dass die im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW getroffene Entscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss offiziell genehmigt wird. Damit wird die Zustimmung zur Bereitstellung der genannten Mittel gemäß § 83 der Gemeindeordnung NRW formal bestätigt. Die Vorlage wurde vom Amt für kommunale Finanzen erstellt und lag zur Entscheidung in der Sitzung des Ausschusses vor.

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