Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW zur Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 3a und 3b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0189 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gegenstand der Vorlage ist die förmliche Kenntnisnahme einer Zusammenstellung über unerhebliche überplanmäßige sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019.
Gemäß § 83 GO NRW sind derartige Ausgaben, die als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die entsprechende Zusammenstellung, welche die Listen 3a und 3b umfasst, wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung am 23. April 2020 getroffen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen offiziell zur Kenntnis nimmt.
Die Vorlage wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Juni 2020 vorbereitet. Aus den Dokumenten geht hervor, dass keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen und keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind. Die Entscheidung über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung obliegt dem zuständigen Gremium.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202005100195
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200520135849-0