Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW zur Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 20/0188 befasst sich mit der nachträglichen Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für das Haushaltsjahr 2019. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu erheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die gemäß der Liste 4 nach § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfasst sind.
Die am 23. April 2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung umfasst Aufwendungen im Ergebnisplan in einer Gesamthöhe von 142.947 Euro. Die Details zu diesen Ausgaben sind in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführt. Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf wird beantragt, diese Entscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW förmlich zu genehmigen.
Die Vorlage wurde vom Amt für kommunale Finanzen erstellt und war zur Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 8. Juni 2020 vorgesehen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss selbst entstehen und keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202005100194
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200520135831-0