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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 4 GO NRW hier: Aussetzen der Elternbeiträge sowie der Entgelte für nicht erbrachte Leistungen in städtischen Einrichtungen aufgrund der Corona-Krise für den Monat April 2020

20/0179 20.05.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Gladbeck regelt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Aussetzung von Gebühren und Beiträgen aufgrund der Corona-Krise für den Monat April 2020. Die Entscheidung basiert auf einer bereits am 2. April 2020 getroffenen Maßnahme des Bürgermeisters und eines Ratsmitglieds.

Im Rahmen dieser Regelung wird auf die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen sowie die Offenen Ganztagsschulen (OGS) für den Zeitraum vom 1. bis 30. April 2020 verzichtet. Dies umfasst auch die Verpflegungsentgelte und gilt unabhängig davon, ob eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die Verwaltung geht bei dieser Maßnahme von einem vorläufigen Minderertrag von etwa 240.000 Euro aus, der sich auf die Bereiche OGS, Kindertagesstätten und Kindertagespflege verteilt. Die Landesregierung hat angekündigt, den daraus resultierenden Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 Prozent zu übernehmen.

Zusätzlich wird auf die Einziehung von Entgelten für den Unterricht an der städtischen Musikschule verzichtet, sofern kein Unterricht stattfindet. Für die Volkshochschule und die Jugendkunstschule findet keine direkte Aussetzung statt, da dort die Abrechnung kursbezogen erfolgt und erst nach Erbringung der Leistung erfolgt. Da die Kurse seit Mitte März unterbrochen sind, werden für diesen Zeitraum keine Teilnehmerentgelte abgerechnet.

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