Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 4 GO NRW hier: Aussetzen der Elternbeiträge sowie der Entgelte für nicht erbrachte Leistungen in städtischen Einrichtungen aufgrund der Corona-Krise für den Monat Mai 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vor. Ziel ist die Aussetzung der Elternbeiträge sowie der Entgelte für nicht erbrachte Leistungen in städtischen Einrichtungen für den Monat Mai 2020.
Aufgrund des landesweiten Betretungsverbots für Kindertageseinrichtungen sowie der Schließung von schulischen Gemeinschaftseinrichtungen, der städtischen Musikschule, der Volkshochschule und der Jugendkunstschule wurde bereits im April 2020 auf die Erhebung entsprechender Beiträge verzichtet. Da die gesetzlichen Regelungen der Elternbeitragssatzung keinen voraussetzungslosen Erlass ohne Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorsehen und eine Satzungsänderung als zu zeitaufwendig eingestuft wird, soll die Entscheidung nun per Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW verlängert werden.
Die Stadt verzichtet für den Zeitraum vom 1. bis 31. Mai 2020 auf die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen sowie Angebote der offenen Ganztagsbetreuung, unabhängig davon, ob eine Notbetreuung stattfindet. Zudem wird auf die Einziehung der Musikschulentgelte für Mai 2020 verzichtet, sofern der Unterricht aufgrund der Rechtsverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen weiterhin untersagt bleibt. Für die Volkshochschule und die Jugendkunstschule erfolgt die Abrechnung weiterhin kursbezogen nach tatsächlicher Leistungserbringung. Die Stadt erhält für die entgangenen Elternbeiträge die Hälfte der Beträge durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
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