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Beschlussvorlage

Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 4b und 4c - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020

20/0299 19.08.2020 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0299 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.

Gegenstand des Antrags ist die Freigabe von Mitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Konkret geht es um die Bereitstellung von Auszahlungen im investiven Finanzplan, die in der beigefügten Zusammenstellung unter Liste 4b mit einem Betrag von 104.300 Euro ausgewiesen sind. Zudem wird die Zustimmung für Verpflichtungsermächtigungen gemäß Liste 4c in Höhe von 524.000 Euro beantragt.

Die Details zu den einzelnen Positionen sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder zu klimarelevanten Auswirkungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die in der Zusammenstellung aufgeführten Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2020 in der genannten Gesamthöhe genehmigt werden.

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