Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 1a und 1b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 20/0298 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über bestimmte Haushaltsbewegungen im laufenden Haushaltsjahr 2020. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, welche in den Listen 1a und 1b aufgeführt sind.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Nach dieser gesetzlichen Regelung sind Ausgaben, die über die ursprüngliche Planung hinausgehen, sofern sie als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die Verwaltung legt hierzu eine entsprechende Aufstellung vor.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Weitere finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Zuständigkeit für die Entscheidung liegt beim Rat, wobei eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen ist.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 201908100304
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200821124528-1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200821124528-0