Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NW zur Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 hier: Außerplanmäßige investive Auszahlung bei den Buchungsstellen a) 030101/4048.081102 – Digitales Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder für Schüler (Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt) – b) 030101/4049.081102 – Digitales Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder für Lehrer (Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt) –
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0295 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer dringlichen Entscheidung zur Leistung außerplanmäßiger investiver Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Bestätigung der am 3. August 2020 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffenen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung NRW.
Konkret geht es um die Zustimmung zu Auszahlungen bei zwei spezifischen Buchungsstellen im Rahmen des Digitalen Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder (Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt). Für die Anschaffung mobiler Endgeräte für Schüler ist eine Auszahlung in Höhe von 704.600 Euro vorgesehen. Die Deckung erfolgt durch Landesfördermittel in Höhe von 634.139 Euro sowie durch Mittel aus dem Bereich der Grundschulen für Baumaßnahmen in Höhe von 70.461 Euro. Für die Ausstattung von Lehrkräften ist eine Auszahlung von 361.000 Euro vorgesehen, die vollständig durch Landesförderung gedeckt wird.
Die Begründung für die dringliche Entscheidung liegt in der Notwendigkeit, die kurzfristige Beschaffung der Geräte sicherzustellen. Da die entsprechenden Fördermittel des Landes bis zum 31. Dezember 2020 verausgabt sein müssen, war eine sofortige Auftragserteilung erforderlich, um den Anspruch auf die 90-prozentige bzw. 100-prozentige Förderung nicht zu gefährden. Der Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung der bereits getroffenen dringlichen Entscheidung vor.
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