Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NW zur Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 090101/1177.091302 - Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0294 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer dringlichen Entscheidung zur Leistung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung im Haushaltsjahr 2020. Gegenstand der Maßnahme sind Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, konkret die Haltestelle Gladbeck West Bahnhof.
Die Notwendigkeit der überplanmäßigen Auszahlung ergibt sich aus Kostensteigerungen bei der Umsetzung des Projekts. Als Gründe werden ein erhöhtes Ausschreibungsergebnis aufgrund der Marktlage, ein unerwarteter Mehraufwand beim Bodenausbau sowie bei der Bodenentsorgung, zusätzliche Kosten für die Baustellenverkehrsführung und der Einbau einer halbstarren Deckschicht zur Verlängerung der Lebensdauer der Fahrbahnoberfläche angeführt. Um die Abnahme der Baumaßnahme zu ermöglichen und die damit verbundenen verkehrlichen Einschränkungen aufzuheben, wurde die Erteilung des Auftrags als dringlich eingestuft.
Die Auszahlung beläuft sich auf einen einmaligen Betrag von 110.000 Euro. Zur Deckung dieser Kosten werden Mittel aus der Buchungsstelle für die Planung und den Bau von Verkehrsflächen sowie die Fahrbahnerneuerung Beisenstr. eingesetzt. Der Entwurf sieht die formale Genehmigung der am 23.07.2020 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffenen dringlichen Entscheidung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW vor.
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Verwandte Vorlagen
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