Stärkung des Ehrenamtes durch Leistungs- und Gefahrenprämie für die Freiwillige Feuerwehr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 20/0290 ein Konzept zur Einführung einer Leistungs- und Gefahrenprämie für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung des Ehrenamtes sowie die Gewinnung neuer Einsatzkräfte, wie es bereits im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Gladbeck vom Juni 2019 angeregt wurde. Für diesen Zweck wurden im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt.
Das vorgestellte Modell sieht eine jährliche Einmalzahlung vor, die nach einem spezifischen Verteilungsschlüssel berechnet wird. Ein Sockelbetrag von 20 Prozent wird für die reine Mitgliedschaft gewährt. Weitere Anteile entfallen auf die Atemschutztauglichkeit oder die Wahrnehmung bestimmter Funktionen (20 Prozent), die Teilnahme am Übungsdienst (20 Prozent) sowie die Teilnahme an Einsätzen (40 Prozent). Die Gewichtung der Einsätze ist dabei am höchsten angesetzt.
Der Bemessungszeitraum erstreckt sich jeweils über zwölf Monate, von Oktober bis September des Folgejahres, wobei die Auszahlung im letzten Quartal erfolgt. Die Ermittlung der individuellen Beträge basiert auf der Erfassung der Leistungen durch die jeweiligen Löschzugführungen. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Löschzüge, des Vorstandes des Stadtfeuerwehrverbandes und der Feuerwehrleitung entwickelt. Der Entwurf sieht vor, das Konzept der Leistungs- und Gefahrenprämie im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu nehmen.
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