Gladbeck Transparent

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Mitteilungsvorlage

Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms für Schulen in NRW zur Beschulung in Zeiten von Corona (Lehren und Lernen mit digitalen Medien) a) Bericht der Verwaltung b) Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 03.08.2020 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse

20/0288 18.08.2020 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung berichtet im Schulausschuss über die Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms für Schulen in Nordrhein-Westfalen, welches die Digitalisierung im Rahmen der Corona-Maßnahmen unterstützt. Ziel ist die Beschaffung mobiler Endgeräte für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte.

Im Rahmen des Programms für Schülerendgeräte erhält die Stadt Gladbeck als Schulträger eine Fördersumme von bis zu 634.139,14 Euro, wobei ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 70.459,90 Euro zu leisten ist. Diese Mittel dienen der Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte zur Förderung sozialer Ausgleichsprozesse. Für die Ausstattung der Lehrkräfte stehen Fördermittel in Höhe von 361.000,00 Euro zur Verfügung, für die kein Eigenanteil der Stadt anfällt. Der rechnerische Bedarf umfasst 1.409 Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie 722 Endgeräte für Lehrkräfte.

Die Beschaffung soll über eine Inhouse-Vergabe der GKD Recklinghausen erfolgen. Während die Anschaffungskosten durch Fördergelder gedeckt sind, sind die Kosten für Wartung, Support und Betrieb nicht förderfähig. Für den Support der Schülerendgeräte wird ein jährlicher Mehraufwand von etwa 38.400 Euro erwartet, der in den Haushalt ab 2021 einzukalkulieren ist. Zur Ermittlung des Bedarfs für die Ausleihe im Distanzunterricht wird eine Elternbefragung durch die Schulen durchgeführt. Ein Antrag der SPD-Ratsfraktion wird im Zusammenhang mit dem Bericht der Verwaltung behandelt.

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