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Beschlussvorlage

Corona-Lockdown und seine Nachwirkungen Unterstützung von ehrenamtlichen Vereinen, Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen in Gladbeck

20/0171 18.05.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0171 sieht vor, dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck einen Betrag in Höhe von 15.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung von ehrenamtlich tätigen Vereinen, Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen in den Bereichen Soziales und Kultur, die durch die Folgen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens finanzielle Schwierigkeiten haben.

Die Stadtverwaltung plant, die Mittel für Organisationen einzusetzen, die durch den Ausfall von Veranstaltungen und Spenden sowie durch fortlaufende Kosten ein existenzgefährdendes Defizit nachweisen können. Betroffene können bis zum 31. August 2020 einen formlosen Unterstützungsantrag bei der Stadtverwaltung stellen. Die Höhe der Zuwendungen wird dabei nach dem individuellen Bedarf im Einzelfall sowie der Anzahl der eingegangenen Anträge festgelegt.

Das Hilfsangebot der Stadt ist nachrangig gestaltet. Es ist zu prüfen, ob bereits staatliche Förderprogramme oder andere Zuwendungen zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung stehen. Insbesondere für den Sportbereich wird auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der „Soforthilfe Sport NRW“ hingewiesen. Für darüber hinausgehende Härtefälle soll ein städtischer Hilfsfonds genutzt werden. Über die bewilligten Zuwendungen wird der Haupt- und Finanzausschuss informiert.

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