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Beschlussvorlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Statusbericht

20/0026 16.01.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen dient der Kenntnisnahme eines Statusberichts zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Der Bericht beleuchtet die Entwicklungen im Jahr 2019 sowie den Vergleich zum Jahr 2016.

Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 haben sich die Fallzahlen in Gladbeck mehr als verdoppelt, wobei die Werte seit 2018 weitgehend stabil geblieben sind. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 248 Fälle zur Einstellung der Leistungen geführt, wobei das Nichtvorliegen bestimmter Voraussetzungen einer der häufigsten Gründe war. Durch die Erhöhung der Unterhaltsvorschusssätze zum 01.01.2020 wird für das laufende Jahr mit steigenden Fallzahlen gerechnet.

Die finanziellen Ausgaben der Stadt Gladbeck beliefen sich im Jahr 2019 auf 773.848 Euro nach Abzug der Anteile von Bund und Land. Trotz einer Erhöhung des Kostenanteils von Bund und Land auf 70 Prozent liegen die kommunalen Ausgaben weiterhin über dem Niveau von 2016.

Im Bereich der Einnahmen aus dem Unterhaltsrückgriff ist ein Anstieg der Gesamteinnahmen auf 387.759 Euro im Jahr 2019 zu verzeichnen. Dies ist auf eine höhere durchschnittliche Unterhaltspflicht sowie eine verbesserte Arbeitsmarktlage zurückzuführen. Der kommunale Anteil an diesen Einnahmen stieg auf 193.880 Euro. Für die Zukunft wird jedoch aufgrund geänderter Zuständigkeiten beim Landesamt für Finanzen sowie erhöhter Selbstbehalte nach der Düsseldorfer Tabelle mit Einnahmeverlusten und steigenden Ausgaben gerechnet.

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