Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - Statusbericht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0026 dient als Statusbericht über die Entwicklungen im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes im Vergleich der Jahre 2016 und 2019. Gegenstand der Analyse sind Fallzahlen, Ausgaben sowie Einnahmen. Die Ausgaben der Stadt Gladbeck beliefen sich im Jahr 2019 auf 773.848 Euro bei einer Gesamtleistung von 2.579.493 Euro, was eine Kostensteigerung gegenüber 2016 darstellt. Die Einnahmen aus dem Unterhaltsrückgriff stiegen auf 387.759 Euro.
Seit 2017 haben sich die Fallzahlen mehr als verdoppelt. Zum 01.01.2020 wurden die Unterhaltsvorschusssätze für die drei Altersstufen auf 165 Euro, 220 Euro und 293 Euro angepasst. Zudem erhöhten sich die Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle zum selben Zeitpunkt für Erwerbslose auf 960 Euro und für Erwerbstätige auf 1.160 Euro. Seit dem 01.07.2019 ist das Landesamt für Finanzen für den Unterhaltsrückgriff bei Neufällen zuständig.
Im Bereich der kommunalen Netto-Ausgaben stieg der Bund-Land-Anteil der Ausgaben von 46,67 % im Jahr 2017 auf 70 %. Die Rückholquote stieg von 9,95 % im Jahr 2016 auf 15,03 % im Jahr 2019. Im Jahr 2018 erhielten 77,6 % der Berechtigten Arbeitslosengeld II. Von 990 Kindern lebten 905 bei alleinerziehenden Müttern und 85 bei Vätern. Der Personalbedarf der Unterhaltsvorschusskasse stieg von zwei auf fünf Sachbearbeitungen. Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 204 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 201601100025
Verwandte Vorlagen