Integrationsratswahl am 13.09.2020: Feststellung des Ergebnisses der Wahl
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Wahlausschusses am 15. September 2020 liegt eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Ergebnisses der Integrationsratswahl vor, die am 13. September 2020 durchgeführt wurde. Gemäß der Wahlordnung der Stadt Gladbeck für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder ist der Wahlausschuss nach der Vorprüfung der Wahlniederschriften durch den Wahlleiter dazu verpflichtet, das Wahlergebnis sowie die Sitzverteilung nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte Lague/Schepers festzustellen.
Die Prüfung der Wahlniederschriften der Wahlvorstände durch das Organisations- und Personalamt ergab, dass keine grundsätzlichen Mängel hinsichtlich der Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit vorliegen. Die Feststellung umfasst die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wählerinnen und Wähler, die Anzahl der gültigen sowie ungültigen Stimmen, die Stimmenverteilung auf die einzelnen Listenwahlvorschläge, die errechnete Sitzzuteilung sowie die gewählten Bewerberinnen und Bewerber.
Der Entwurf sieht vor, dass der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder gemäß der Niederschrift nach der Kommunalwahlordnung förmlich feststellt. Der Wahlausschuss ist dabei an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden, behält jedoch die Befugnis, Rechenfehler zu korrigieren und Bedenken gegen die Gültigkeit von Stimmzetteln zu vermerken. Mit der Vorlage sind keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 201509100352
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200915150538-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200915150550-0