Kommunales Integrationsmanagement
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Integration und Sport hat dem Integrationsrat eine Mitteilungsvorlage zum Thema Kommunales Integrationsmanagement vorgelegt. Hintergrund ist eine dreijährige Förderung durch das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel der Landesregierung ist die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes.
Das Förderprogramm umfasst drei Module. Das erste Modul dient der Implementierung eines strategischen Managements. Das zweite Modul sieht fachbezogene Pauschalen für Personalstellen vor, um ein rechtskreisübergreifendes Fallmanagement auf operativer Ebene zu etablieren. Das dritte Modul umfasst Pauschalen für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Hierbei sollen Stellen geschaffen werden, um die rechtliche Verstetigung der Integration von Menschen mit besonderen Integrationsleistungen zu unterstützen. Konkret ist die Schaffung von zwei halben bzw. einer ganzen Stelle vorgesehen. Für die Schaffung von zwei halben Stellen erhält jede Kommune mit eigener Ausländer- und Einbürgerungsbehörde eine Förderung von jeweils 25.000 Euro.
Die zusätzlichen Stellen sollen die Umsetzung von Bleiberechten nach den Paragrafen 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes sowie die Förderung von Einbürgerungen unterstützen. Ziel ist die Optimierung der Einbürgerungsverfahren zur Erhöhung der Einbürgerungszahlen. In der Sitzung wird zudem ein Bericht der Leitung des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Recklinghausen zu den ersten beiden Modulen erwartet. Der Integrationsrat soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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