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Beschlussvorlage

I: Bebauungsplan Nr. 182, Gebiet: Bramsfeld / Wielandstraße Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) II: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 129, Gebiet: Bramsfeld / Wielandstraße

20/0409 12.11.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 20/0409 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 182 im Gebiet Bramsfeld / Wielandstraße beantragt. Gleichzeitig wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 129 für dasselbe Gebiet vorgeschlagen. Ziel des Verfahrens ist es, die städtebauliche Entwicklung der Flächen westlich der Straße Bramsfeld neu zu ordnen, die sich bislang im Außenbereich nach § 35 BauGB befinden.

Das Plangebiet umfasst die ehemaligen Flächen des Möbelhauses sowie den Bereich zwischen der Straße Bramsfeld und der angrenzenden Moscheegemeinde. Die Verwaltung hat eine Analyse durchgeführt, die die Integration der Flächen in das bestehende Siedlungsgefüge sowie die Schaffung von Wohnraum zum Ziel hat. Geplant ist eine Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern mit einer maximalen Geschossigkeit von drei Vollgeschossen plus Sockelgeschoss. Dabei sollen die städtischen Vorgaben zur Einhaltung der BauNVO, ein geringer Versiegelungsgrad und ein Grünflächenanteil von mindestens 20 Prozent berücksichtigt werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Bewältigung der verkehrlichen Herausforderungen, insbesondere des Parkdrucks durch den Betrieb der benachbarten Moschee an Freitagen. Die Verwaltung fordert ein integriertes Parkraum- und Verkehrskonzept sowie eine qualitative Gestaltung der Verkehrsflächen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, um die Flächen als Wohnbauflächen auszuweisen. Durch den neuen Aufstellungsbeschluss soll das Verfahren auf die aktuelle Fassung des Baugesetzbuches umgestellt werden.

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