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Beschlussvorlage

1. Änderung der Stellplatzsatzung gemäß § 48 Absatz 3 Satz 1 Bauordnung NRW der Stadt Gladbeck vom 18.12.2019

20/0162 11.05.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0162 sieht eine erste Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist eine klarstellende Neuregelung der Berechnungsgrundlage für die Anzahl der erforderlichen Stellplätze bei Wohnbauvorhaben.

Bisher dient die Bruttogrundfläche (BGF) als Bezugsgröße für die Ermittlung der Stellplatzanzahl in Mehrfamilienhäusern. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die bisherige Praxis der Einbeziehung von Kellergeschossen und reinen Abstellräumen in die Berechnung zu Ergebnissen geführt hat, die nicht mehr unmittelbar an die tatsächliche Wohnungsgröße gekoppelt waren. Um die rechtliche Klarheit und Nachvollziehbarkeit zu erhöhen, soll die Definition der BGF präzisiert werden. Künftig sollen Flächen in Kellergeschossen, die keine Aufenthaltsräume enthalten, sowie Flächen, die explizit zum Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern dienen, bei der Ermittlung der Bruttogrundfläche nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Änderung der Satzung erfolgt im Rahmen der laufenden Erarbeitung einer umfassenden Neufassung der Stellplatzsatzung durch die Verwaltung, die eine Regelung für alle Bauvorhaben anstrebt. Mit der vorliegenden Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die beigefügte Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung vom 18.12.2019 beschließt.

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