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Beschlussvorlage

Bundesstraße B 224, Querung in Höhe Schützenstr. / Stallhermstr. a.) Bericht der Verwaltung

20/0109 09.03.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat dem Stadtplanungs- und Bauausschuss einen Bericht zur Verkehrssicherheit an der B 224 im Bereich der Einmündung Schützenstraße/Stallhermstraße vorgelegt. Im Fokus stehen die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern sowie die Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h.

Hinsichtlich einer Geschwindigkeitsbegrenzung ergab eine juristische Prüfung keine neuen Handlungsansätze. Eine Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Gladbeck erfordert das Einvernehmen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßen.NRW. Dieser sieht keine verkehrsrechtliche Grundlage für eine solche Maßnahme. Eine Abfrage bei der Kreispolizeibehörde zeigte zudem, dass die Unfallzahlen an dieser Stelle unauffällig sind, wenngleich die subjektive Unsicherheit, insbesondere auf dem Schulweg, als vorhanden beschrieben wird.

Für bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit besteht seitens des Landesbetriebs Straßen.NRW die Bereitschaft, entsprechende Maßnahmen mitzutragen oder zu übernehmen. Die Verwaltung prüft hierzu verschiedene Optionen, darunter den Neubau einer baulichen Trennung, die Pflasterung von Aufstellflächen, eine verbesserte Beleuchtung der Seitenräume sowie die Prüfung verlängerter Freigabezeiten für Fußgänger. Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar, da die Maßnahmen erst entwickelt und die Kostenaufteilung zwischen der Stadt und dem Landesbetrieb geklärt werden muss. Der Ausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, weitere Sicherungsmaßnahmen zu erarbeiten und mit dem Landesbetrieb abzustimmen.

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