Beteiligungsbericht 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 20/0257 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Beteiligungsberichts für das Jahr 2018. Der Bericht basiert auf dem Stand vom 31. Dezember 2018 und umfasst Aussagen zu sämtlichen Beteiligungen der Stadt Gladbeck an Gesellschaften in privater Rechtsform. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus enthält das Dokument zusätzliche Informationen zu Unternehmen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts.
Die Grundlage für die Erstellung des Berichts bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese schreibt vor, dass die Gemeinde einen jährlichen Beteiligungsbericht zu erstellen hat, der die wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Betätigung erläutert. Der Bericht ist dem Rat sowie den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen und zur Einsichtnahme bereitzuhalten, wobei auf die Möglichkeit der Einsichtnahme öffentlich hinzuweisen ist.
Der Bericht ist eigenständig über das Internet abrufbar. Mit der Vorlage wird beantragt, dass der Beteiligungsbericht 2018 vom Rat zur Kenntnis genommen wird. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen mit der Vorlage verbunden. Die Zuständigkeit für die Entscheidung liegt beim Rat.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 200508100262
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200824112137-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 05.08.2020
- Prüfung des Jahresabschlusses 2018 18.08.2020
- Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 15.04.2020 18.08.2020
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Änderung einer Ausschussbesetzung - SBIG-Ratsfraktion - 19.08.2020
- Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NW zur Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 090101/1177.091302 - Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum 19.08.2020
- Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NW zur Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 hier: Außerplanmäßige investive Auszahlung bei den Buchungsstellen a) 030101/4048.081102 – Digitales Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder für Schüler (Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt) – b) 030101/4049.081102 – Digitales Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder für Lehrer (Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt) – 19.08.2020