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Beschlussvorlage

Beteiligungsbericht 2018

20/0257 05.08.2020 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 20/0257 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Beteiligungsberichts für das Jahr 2018. Der Bericht basiert auf dem Stand vom 31. Dezember 2018 und umfasst Aussagen zu sämtlichen Beteiligungen der Stadt Gladbeck an Gesellschaften in privater Rechtsform. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus enthält das Dokument zusätzliche Informationen zu Unternehmen in der Rechtsform des öffentlichen Rechts.

Die Grundlage für die Erstellung des Berichts bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese schreibt vor, dass die Gemeinde einen jährlichen Beteiligungsbericht zu erstellen hat, der die wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Betätigung erläutert. Der Bericht ist dem Rat sowie den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen und zur Einsichtnahme bereitzuhalten, wobei auf die Möglichkeit der Einsichtnahme öffentlich hinzuweisen ist.

Der Bericht ist eigenständig über das Internet abrufbar. Mit der Vorlage wird beantragt, dass der Beteiligungsbericht 2018 vom Rat zur Kenntnis genommen wird. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen mit der Vorlage verbunden. Die Zuständigkeit für die Entscheidung liegt beim Rat.

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