Neubesetzung Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0253 des Sportausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Schriftführung innerhalb des Gremiums. Grundlage für die Notwendigkeit dieser Neubesetzung ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift anzufertigen ist. Diese Niederschrift muss sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Da die bisher bestellten Personen für die Position der Schriftführung sowie der stellvertretenden Schriftführung nicht mehr im Amt für Integration und Sport tätig sind, wird eine Neubesetzung beantragt. Die Verwaltung schlägt vor, eine neue Schriftführerin sowie einen neuen stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die entsprechende Person zur Schriftführerin und die entsprechende Person zum stellvertretenden Schriftführer des Sportausschusses zu bestellen. Mit dieser personellen Änderung ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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