Sportanlage Dorstener Straße - Entwicklungsperspektiven für den SV Zweckel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 20/0203 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit den Entwicklungsperspektiven des SV Zweckel hinsichtlich der Sportanlage an der Dorstener Straße. Nachdem der Wunsch des Vereins nach einem Kunstrasenplatz aufgrund von Lärmschutzprognosen geprüft wurde, ergab eine Neubewertung nach den im September 2017 in Kraft getretenen Schallschutzvorschriften, dass ein Bau eines Kunstrasenplatzes an diesem Standort weiterhin nicht möglich ist.
Im Rahmen eines moderierten Entwicklungsprozesses untersuchte eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des SV Zweckel, des Stadtsportverbandes, der Sportverwaltung und des Sportausschusses, verschiedene Ersatzstandorte im Gladbecker Norden. Da für das Stadtgebiet keine geeigneten Flächen gefunden werden konnten, wurde die Sportanlage an der Baulandstraße in Gelsenkirchen als mögliche Option in die weiteren Beratungen einbezogen. Diese Anlage verfügt über zwei Tennisplätze sowie einen Naturrasenplatz mit Flutlicht und liegt an der Stadtgrenze zu Zweckel.
Die Sportverwaltung hat nach Empfehlung der Moderation Gespräche mit der Stadt Gelsenkirchen geführt, um die Machbarkeit eines interkommunalen Projekts zu prüfen. Die Stadt Gelsenkirchen hat grundsätzliche Bereitschaft an einem solchen Vorhaben signalisiert. Der Sportausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Gespräche fortzuführen und die Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Nutzung der Sportanlage an der Baulandstraße durch den SV Zweckel und den Verein Hansa Scholven zu prüfen. Über die Ergebnisse der Prüfung soll der Ausschuss informiert werden.
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