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Beschlussvorlage

Weihnachtsbeihilfe 2020

20/0249 03.08.2020 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 20/0249 des Amtes für Jugend und Familie sieht die Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2020 vor. Die Leistung in Höhe von 70,00 Euro soll Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zugutekommen, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Gladbeck leben und Hilfe zur Erziehung in vollstationärer Form oder in Vollzeitpflege erhalten. Dies umfasst auch Personen in Familien- oder Heimpflege sowie Jugendliche in sonstigen betreuten Wohnformen.

Gemäß den geltenden Richtlinien sind Tagespflegekinder und Tagesgruppenkinder von dieser Beihilfe ausgeschlossen, da sie überwiegend im elterlichen Haushalt betreut werden. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb von Gladbeck untergebracht sind, erfolgt die Auszahlung nach den Richtlinien des jeweiligen Aufenthaltsortes.

Die Verwaltung führt aus, dass die Weihnachtsbeihilfe als pflichtige Leistung einzustufen ist, da pauschalierte Leistungen nicht alle anfallenden Kosten abdecken. Die Höhe von 70,00 Euro wird als angemessen und vertretbar bewertet. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen einmaligen Transferaufwand in Höhe von 22.000,00 Euro im Rahmen der Ergebnisrechnung, wobei die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

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