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Beschlussvorlage

Wechsel der Schriftführung inklusive Stellvertretung für die Fertigung der Nie-derschriften über die Sitzungen des Wahlausschusses

20/0206 02.07.2020 Wahlausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0206 des Organisations- und Personalamtes sieht einen Wechsel in der Schriftführung des Wahlausschusses vor. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorgeschrieben. Der Wahlausschuss ist zudem befugt, die Schriftführung sowie deren Stellvertretung zu bestellen.

Bisher wurde die Aufgabe der Schriftführung sowie die stellvertretende Schriftführung von zwei unterschiedlichen Personen wahrgenommen. Die Verwaltung schlägt nun vor, die Zuständigkeiten neu zu ordnen. Im Rahmen dieser Neubesetzung soll eine neue Person als Schriftführerin bestellt werden, während die bisherige Schriftführerin die Rolle der stellvertretenden Schriftführerin übernehmen soll.

Mit dem entsprechenden Beschlussentwurf wird festgelegt, dass die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wahlausschusses durch die neu bestellte Schriftführerin und die stellvertretende Schriftführerin erfolgt. Durch diese personelle Änderung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck.

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