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Beschlussvorlage

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW Zusammenstellung von unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3a und 3b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019

20/0131 01.04.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für kommunale Finanzen hat im Rahmen der Vorlage 20/131 eine Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Listen 3a und 3b gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Gemäß dieser gesetzlichen Regelung sind der Rat sowie die zuständigen Gremien über solche Ausgaben und Auszahlungen in Kenntnis zu setzen. Die vorliegende Beschlussvorlage dient dazu, diese Informationen im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu bringen. Ein Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung der genannten finanziellen Bewegungen förmlich zur Kenntnis nimmt.

Die Vorlage wurde als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW vorbereitet. Aus den Dokumenten geht hervor, dass keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen und keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind. Die Entscheidung über die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. April 2020 vorgesehen.

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