Beteiligung an der Emscher-Lippe Energie GmbH hier: Ausübung der Aufstockungsoption bei Kontrollwechsel (CoC-Klausel)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0130 befasst sich mit der Ausübung einer Aufstockungsoption, der sogenannten Change of Control-Klausel, zur Erhöhung der kommunalen Anteile an der Emscher-Lippe Energie GmbH (ELE). Durch den Kontrollwechsel bei der innogy SE infolge der Übernahme durch E.ON können die kommunalen Gesellschafter – die Städte Gladbeck und Bottrop sowie die Stadtwerke Gelsenkirchen – ihre Beteiligung von bisher rund 49,9 % auf insgesamt 50,1 % erhöhen. Damit würde die Mehrheit an den kommunalen Gesellschaftern liegen.
Im Fokus der Erörterung steht die Option, die zusätzlichen 0,2 % der Unternehmensanteile zu erwerben. Für die Stadt Gladbeck bedeutet dies den Erwerb von 0,066 % der Anteile von der innogy SE zu einem Kaufpreis von 300.000 Euro, wobei die Stadt einen Anteil von einem Drittel der Kosten trägt. Hierfür ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von 300.000 Euro vorgesehen. Als Beschlussvorschlag wird eine Variante empfohlen, die eine befristete Stimmrechtsbindung bis zum 30.06.2026 gegen eine Einmalzahlung von 1,6 Millionen Euro je Kommune vorsieht.
Der Beschluss unterliegt dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Städte Bottrop und Gelsenkirchen sowie der Nichtuntersagung durch die Bezirksregierung Münster und das Bundeskartellamt. Die Anmeldung beim Bundeskartellamt wurde bereits veranlasst. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Erklärungen abzugeben und die entsprechenden Verträge, einschließlich der Ergänzung zum Konsortialvertrag sowie des Kauf- und Abtretungsvertrags, abzuschließen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200528112253-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200528112301-0
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