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Beschlussvorlage

Beteiligung an der Emscher-Lippe Energie GmbH hier: Ausübung der Aufstockungsoption bei Kontrollwechsel (CoC-Klausel)

20/0130 01.04.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Beschlussvorlage zur Beteiligung an der Emscher-Lippe Energie GmbH (ELE) vor. Hintergrund ist eine sogenannte Change-of-Control-Klausel, die den kommunalen Gesellschaftern das Recht einräumt, bei einem Kontrollwechsel der Mehrheitsanteile weitere Geschäftsanteile zu erwerben. Durch die Umstrukturierung der Konzerne RWE und E.ON sowie den Übergang der innogy SE auf E.ON ist dieser Kontrollwechsel eingetreten.

Die Städte Gladbeck und Bottrop sowie die Stadtwerke Gelsenkirchen halten derzeit zusammen rund 49,9 % der Anteile an der ELE. Die Klausel ermöglicht es den kommunalen Partnern, ihre Beteiligung auf insgesamt 50,1 % zu erhöhen. Im Rahmen der Verhandlungen sind Entwürfe für eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Konsortialvertrag sowie für einen Kauf- und Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile entstanden.

Ein Erwerb der Mehrheit würde bedeuten, dass die ELE aus dem Konzernverbund ausscheidet. Dies bietet die Möglichkeit für mehr strategische Unabhängigkeit und direkten Einfluss auf die lokale Energieversorgung, birgt jedoch auch Risiken. Durch den Wegfall des Konzernprivilegs könnten wirtschaftliche Vorteile beim Einkauf oder bei der Nutzung von Konzernlizenzen verloren gehen. Zudem müssten IT-Management und betriebliche Dienstleistungen, die bisher über den Konzern abgewickelt wurden, eigenständig organisiert werden. Die Vorlage dient als Entscheidungsgrundlage für den Umgang mit der Aufstockungsoption.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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