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Beschlussvorlage

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020

20/0129 01.04.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Gladbeck mit der Nummer 20/0129 befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2020. Das Amt für kommunale Finanzen legt hiermit die sogenannte Liste 2 vor, die gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Entscheidung vorgelegt wird.

Nach den Angaben in der Vorlage belaufen sich die über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan auf insgesamt 127.500 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Ausgaben sind in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführt, die Bestandteil der Vorlage ist.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Bereitstellung dieser Mittel für das Haushaltsjahr 2020 in der genannten Höhe genehmigt. Die Vorlage wurde zur Entscheidung in die Sitzung des Ausschusses am 20. April 2020 eingebracht. Weitere finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht explizit als vorhanden ausgewiesen, sofern sie nicht in der beigefügten Anlage detailliert beschrieben sind.

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