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Beschlussvorlage

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019

20/0128 01.04.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 20/0128 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu erheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. April 2020 vorbereitet.

Gegenstand des Antrags ist die Genehmigung von Mitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Konkret geht es um die Bereitstellung von Aufwendungen im Ergebnisplan, die in der sogenannten Liste 4 aufgeführt sind. Laut der beigefügten Zusammenstellung belaufen sich diese über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen auf einen Gesamtbetrag von 142.947 Euro.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die in der entsprechenden Zusammenstellung aufgeführten Mittel für das Haushaltsjahr 2019 in der genannten Höhe freigegeben werden. Die Vorlage wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW vorgelegt. Weitere finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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