Entwicklung des Johannes-Quartiers Vorstellung der aktuellen Planung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 19/0300 des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt befasst sich mit der aktuellen Planung zur Entwicklung des Johannes-Quartiers in Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Aufgabe der Kirche St. Johannes in der Mitte Ost durch die Propsteipfarrei St. Lamberti. In Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Gladbeck e.V. wurde ein Nachnutzungskonzept entwickelt, das den Rückbau des nicht denkmalgeschützten Kirchengebäudes sowie des Pfarrbüros vorsieht.
Das Projekt sieht vor, das an der Bülser Straße gelegene Jugendheim dauerhaft für die Nutzung durch die Kirchengemeinde zu erhalten und die Außenanlagen im Rahmen der Entstehung des Johannes-Platzes aufzuwerten. Die geplante Neubebauung umfasst eine Tagesbetreuungseinrichtung sowie ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung. Ergänzend soll ein Wohnhaus mit barrierefreien Wohnungen errichtet werden. Ein prägender Baum im Kreuzungsbereich der Buersche und Bülser Straße soll dabei erhalten bleiben.
Planungsrechtlich wird davon ausgegangen, dass das Vorhaben zulässig ist und kein Bauleitplanverfahren erforderlich wird. Während der östliche Teilbereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 58a liegt, ist aufgrund der Zweckbestimmung für den Gemeinbedarf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes denkbar. Der westliche Teilbereich unterliegt den Regelungen des § 34 BauGB, wobei das geplante barrierefreie Wohnhaus als in die Umgebung einfügend bewertet wird. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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