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Beschlussvorlage

Grillen in Wittringen Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet Gladbeck vom 05.07.2004 (Grünflächensatzung)

19/0164 27.03.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0164 des Ingenieuramtes sieht eine Änderung der Grünflächensatzung der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Änderung ist die Neuregelung der Nutzung von Grillflächen im Bereich Wittringen.

Nach der aktuellen Satzung ist das Errichten von Feuerstellen in öffentlichen Grünanlagen untersagt, sofern es sich nicht um ausdrücklich gekennzeichnete Grillplätze handelt. Auf Grundlage eines Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 1. April 2019 soll die Nutzung der Grillflächen in Wittringen unter neuen Bedingungen fortgeführt werden. Zur Einhaltung der bestehenden Vorgaben ist die Einführung eines zusätzlichen Sicherheitsdienstes vorgesehen, der insbesondere an Wochenenden Kontrollen durchführt.

Zusätzlich zur Intensivierung der Kontrollen sieht die Vorlage die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Nutzung der Grillflächen in Wittringen vor. Dabei soll jeder Grillplatz einmal pro Tag vergeben werden können. Eine Reservierung ist maximal eine Woche vor der Nutzung und nur einmal pro Person möglich. Durch dieses Verfahren sollen die Nutzer der Verwaltung bekannt sein, um bei Verstößen eine Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Die Verwaltung beabsichtigt, durch diese Einschränkung der bisher unregulierten Nutzung das Beschwerdepotenzial zu verringern.

Die Änderung der Satzung ist für die Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlich. Es werden keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung ausgewiesen, während im investiven Finanzplan eine einmalige Einzahlung von 4.000 Euro vorgesehen ist. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Änderungssatzung zu beschließen.

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Dokumente

Ort

📍 Wittringen · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Wittringen.