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Mitteilungsvorlage

Sachstandsbericht neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler - Erstförderung

19/0199 26.04.2019 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 19/0199 des Amts für Bildung und Erziehung informiert den Schulausschuss über den Sachstand der Erstförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2018/19. Gemäß dem Integrationserlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst diese Gruppe Lernende, die erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse für den regulären Unterricht verfügen.

Nach einer Datenerhebung des Schulamtes für den Kreis Recklinghausen werden im laufenden Schuljahr 518 Schülerinnen und Schüler an städtischen Schulen gefördert. Davon befinden sich 267 in Grundschulen, was einem Anteil von 9,3 % der Grundschüler entspricht, und 251 in weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I (5,6 %). Die Zuweisung der Schüler erfolgt über das Schulamt, während die Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum bzw. die Schulaufsicht erfolgt. In Gladbeck wird diese Aufgabe im Auftrag des Schulamtes durch eine Lehrkraft des Büros für interkulturelle Arbeit im Amt für Integration und Sport wahrgenommen.

Für das kommende Schuljahr wird erwartet, dass 148 Kinder in den Grundschulen in der Erstförderung verbleiben, während 35 Schüler in die Sekundarstufe I übergehen. An den weiterführenden Schulen verbleiben 117 Schüler in der Erstförderung. Zur Sicherstellung der Schülerversorgung wird an der Erich-Fried-Schule und der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule voraussichtlich die Bildung von Überhangsklassen notwendig sein. Die Stadt Gladbeck unterstützt den Integrationsprozess durch verschiedene Maßnahmen, darunter Schulhelfer, Bildungs- und Teilhabeberater sowie verschiedene Projekte im Rahmen des Gladbecker Bündnisses für Familie.

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