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Mitteilungsvorlage

Sperrmüll in Gladbeck

19/0195 26.04.2019 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 19/0195 des Abfallwirtschaftsbetriebs Gladbeck (ZBG) informiert über die aktuelle Situation und die Maßnahmen zur Entsorgung von Sperrmüll sowie zur Bekämpfung illegaler Abfallablagerungen im Stadtgebiet. Der ZBG bietet eine gebührenfreie Abholung von Sperrmüll ohne Mengenbeschränkung an, wobei Termine telefonisch, schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden können. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs wird darauf hingewiesen, dass Gegenstände am Abholtag bis 7:00 Uhr fahrbahnnah bereitgestellt werden müssen und unterschiedliche Abfallfraktionen wie Holz und Elektrogeräte nach Möglichkeit getrennt aufzustellen sind.

Auf Initiative des Oberbürgermeisters wurde eine amtersübergreifende Arbeitsgruppe zur Reduzierung illegaler Ablagerungen eingerichtet. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Maßnahmenkatalogs ist der Einsatz von zwei Ermittlern, sogenannten „Mülldetektiven“, sowie einer mobilen Eingreiftruppe. Die mobile Gruppe besteht aus einem Fahrer und zwei Ladern und dient der Beseitigung von Sperrmüll, der nicht durch reguläre Abholungen entfernt werden konnte, sowie der Unterstützung bei Arbeitsspitzen.

Zur Wahrung der Gebührengerechtigkeit ermitteln die Mitarbeiter des ZBG nach der Meldung verunreinigter Stellen nach den Verursachern. Bei Identifizierung wird Kontakt aufgenommen oder ein Anhörungsverfahren eingeleitet; bei Ablagerungen auf Privatgrundstücken wird der Kreis Recklinghausen als zuständige Behörde informiert. Bis zum 12. April 2019 wurden im laufenden Jahr 2.163 Sperrmülltermine vereinbart sowie 31 Anhörungs- und Bußgeldverfahren durch den ZBG eingeleitet. Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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