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Mitteilungsvorlage

Zustand des Naturschutzgebiets Möller´s Bruch

19/0189 24.04.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 19/0189 des Amtes für Planen, Bauen und Umwelt befasst sich mit dem aktuellen Zustand des Naturschutzgebiets Möller´s Bruch. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass in der öffentlichen Berichterstattung sowie durch Beobachtungen von Anwohnern Veränderungen im etwa 27 Hektar großen Gebiet seit Ende 2018 dokumentiert wurden. Konkret wurden Zuwegungen zum Gelände blockiert sowie Wegeverbindungen unterbrochen oder teilweise unpassierbar gemacht.

Die durch den neuen Eigentümer vorgenommenen Maßnahmen werden derzeit durch den Landesbetrieb Wald und Holz des Landes NRW sowie durch den Kreis Recklinghausen als untere Naturschutzbehörde forst- und naturschutzrechtlich bewertet. Laut Verwaltung ist das festgelegte Entwicklungsziel, die Naherholung unter Wahrung der ökologischen Belange zu ermöglichen, im derzeitigen Zustand gefährdet.

Der neue Eigentümer ist gehalten, die Vorgaben des Landesforstgesetzes NRW, des Naturschutzgesetzes NRW sowie des Landschaftsplanes Nr. 4 Gladbeck einzuhalten. Die Erholungsfunktion für die Bevölkerung muss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zeitnah und dauerhaft sichergestellt werden. In der Sitzung des Umweltausschusses am 6. Mai 2019 ist ein mündlicher Bericht über den aktuellen Sachstand vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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