Aufhebung eines Sperrvermerks
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0225 des Kulturamtes sieht die Aufhebung eines Sperrvermerks im investiven Haushalt 2019 vor. Für die Gestaltung der Räumlichkeiten des Museums ist auf der Planungsstelle 04.06.01./0044.783100 ein Betrag von 20.000 Euro eingestellt, der mit einem Sperrvermerk versehen ist. Dieser Vermerk ist so gestaltet, dass er aufgehoben werden kann, sobald Einnahmen von Dritten generiert werden.
Der Förderverein Museum der Stadt Gladbeck hat ein Raumklimagerät im Wert von 1.956,96 Euro beschafft und dem Museum zur Verfügung gestellt. Durch diese Zuwendung in Höhe von 1.956,96 Euro ist die Voraussetzung für die Aufhebung des Sperrvermerks in diesem Umfang erfüllt. Die Mittel aus dem Sponsoring des Fördervereins sollen dazu genutzt werden, die Beschaffung von audiovisuellen Medien für die Ausstattung der Dauerausstellung zu ermöglichen.
Der Entwurf sieht vor, den Sperrvermerk bei der genannten Planungsstelle in Höhe des eingegangenen Betrages von 1.956,96 Euro aufzuheben. Die finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung sind nicht gegeben, während im investiven Finanzplan eine einmalige Einzahlung sowie eine entsprechende Auszahlung in Höhe von 1.956,96 Euro verzeichnet sind.
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