Anfrage gem. § 13 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Gladbeck des Integrationsratsmitgliedes Nilüfer Akcay hier: Kosten für Integration
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 19/0452 des Amts für Integration und Sport dient der Beantwortung einer Anfrage eines Ratsmitglieds des Integrationsrates zum Thema der Kosten für Integration in Gladbeck. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Organisation des Zusammenlebens in der Stadt als Querschnittsaufgabe betrachtet wird. Hierzu zählen Bereiche wie Kindertagesstätten, Jugendförderung, Schulen, Sport, die Stadtbücherei sowie die Volkshochschule, da diese Angebote der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Für den Haushalt 2020 sind spezifische Ausgaben aufgeführt, die direkt mit der Versorgung und Verwaltung von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit verknüpft sind. Hierbei werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 1.153.683 Euro veranschlagt. Die Regelung des Aufenthalts sowie Einbürgerungen belaufen sich auf 749.562 Euro. Für das Büro für interkulturelle Arbeit sind 332.165 Euro vorgesehen, während für Beratung und Service zur Integration 33.580 Euro eingeplant sind.
Die Vorlage sieht vor, dass der Integrationsrat den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Eine Aussprache zu der Anfrage findet gemäß der Geschäftsordnung nicht statt. Ergänzende Informationen zu den Gladbecker Sportstätten werden in der Sitzung durch einen weiteren Beteiligten dargelegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Mitteilung werden nicht ausgewiesen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191203113615