Tagespflege - Eine Alternative zum Pflegeheim
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0217 des Amts für Soziales und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit über die aktuelle Situation der Tagespflege in Gladbeck. Als Gasteinrichtung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz bietet die Tagespflege eine teilstationäre Betreuung für pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen an. Das Modell ermöglicht es den Teilnehmenden, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und bietet durch die Tagesstrukturierung eine Alternative zur vollstationären Pflege sowie eine Entlastung für pflegende Angehörige.
Die rechtlichen Vorgaben für diese Einrichtungen umfassen unter anderem die Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen, Rückzugsmöglichkeiten und sanitären Anlagen sowie eine Nettogrundfläche von 18 Quadratmetern pro Betreuungsplatz. In Gladbeck werden derzeit fünf Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt 75 Plätzen betrieben. Dazu gehören das Haus Küster (AWO), das Johannes-van-Acken-Haus (Caritasverband), das Haus Mevlana (Pflegezentrum Haack-Yol), die Tagespflege Horn sowie die ambet Tagespflege.
Im Rahmen der Sitzung ist zudem ein Bericht der Inhaberin der Einrichtung Haus Mevlana zu einem Thema zur kultursensiblen Pflege vorgesehen. Die Vorlage sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht zur Kenntnis nehmen. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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